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Anwendbares Recht:

 


Das Rechtsverhältnis zwischen der MAICURU Hardwoods GmbH und dem Käufer unterliegt dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) in der englischen Fassung. Die maßgeblichen Handelsklauseln sind die INCOTERMS 2020 der Internationalen Handelskammer sowie die in diesem Verkaufsvertrag hierzu getroffenen Bestimmungen.

Außerhalb der Anwendung des UN-Kaufrechts unterliegen die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der MAICURU Hardwoods GmbH und dem Käufer ausschließlich dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

Die Force-Majeure-(Befreiungs-)Klausel der Internationalen Handelskammer (ICC-Veröffentlichung Nr. 421) wird hiermit in diesen Vertrag einbezogen.

Preisänderung:
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass der in der Auftragsbestätigung angegebene Kaufpreis auf den aktuellen Waren- und Erzeugerpreisen unserer Lieferanten beruht. Angesichts der Tatsache, dass zwischen der Bestellung der Ware und dem vom Kunden gewünschten Liefertermin ein längerer Zeitraum von 4 Monaten liegt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Waren- und Erzeugerpreise vor Produktionsbeginn wesentlich erhöht oder verringert haben. Vor diesem Hintergrund gilt Folgendes:
Hat sich das weltweite Marktniveau für ähnliche und vergleichbare Lieferprodukte zwischen Vertragsschluss und Produktionsbeginn im Durchschnitt um mehr als 10% erhöht oder verringert, kann jede der Vertragsparteien die andere Partei auffordern, in neue Preisverhandlungen einzutreten. Führen die Verhandlungen nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, ist jede der Parteien berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.

Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Erfüllungs- und Zahlungsort für alle Verpflichtungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen der MAICURU Hardwoods GmbH und dem Käufer ist Hermeskeil / Deutschland.

Jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, einschließlich Fragen über sein Bestehen, seine Gültigkeit oder seine Beendigung, ist vor dem Gericht am Sitz des Verkäufers (d. h. Amtsgericht Hermeskeil oder Landgericht Trier) zu entscheiden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über ausschließliche Zuständigkeiten, bleiben unberührt.